Statuten

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Die Statuten regeln die Organisation der KMSA und enthalten Rechte und Pflichten der einzelnen Körperschaften.

Schulkommission

6 Mitgliedern, delegiert von den Landeskirchen und den Kirchenmusikverbänden, obliegen vor allem: Wahlen der Schulleitung und des Lehrkörpers, Genehmigung der Finanzen, Verantwortung für die Qualitätssicherung, Beschwerdeinstanz.

Schulleitung

3 Mitglieder, gewählt von der Schulkommission, organisieren den Lehrbetrieb und die Prüfungen.

Revisionsstelle

Die Rechnung wird von den Verbandsrevisoren begutachtet.

Unterrichtende

Personen mit öffentlich anerkannter Lehrbefugnis werden von der Schulkommission gewählt. Die Schulleitung macht Wahlvorschläge.

Finanzen

Die KMSA erhält Schulgelder und Prüfungsgebühren und wird von den beiden Landeskirchen subventioniert.